Maße
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Minimalgröße
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Maximalgröße
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Quaderform
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15 x 11 x 1 cm
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120 x 60 x 60 cm,
Höchstgewicht: 20 kg |
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Rollenform*
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15 x 5 cm Durchmesser
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120 x 15 cm Durchmesser,
Höchstgewicht: 5 kg |
Für nicht systemkonformes Versandgut, wie Kanister, Eimer,
Fässer, Reifen,
rollenförmige Packstücke, Holzverpackungen, Ware in
Säcken/Beuteln/Folie sowie
Sonderformen wird ein Zuschlag von von 2 € erhoben.
Bei Überschreitung eines der Maße
gilt die Sendung als Sperrgut.
Hier werden Frachtkosten erhoben, die sich nach dem Einzelfall
bestimmen!
Als Sperrgut gelten Pakete, die
| in Quaderform die Höchstmaße 120 x 60 x 60
Zentimeter überschreiten, (Bereits bei Überschreitung eines dieser Maße gilt die Sendung als Sperrgut, zum Beispiel bei 70 x 65 x 30 Zentimeter!) | |
| in Rollenform mehr als 5 Kilogramm wiegen oder in
der Länge 120 Zentimeter bzw. im Durchmesser 15 Zentimeter überschreiten oder | |
| aufgrund der Verpackungsform, des Verpackungsmaterials
oder der Verpackungsbesonderheiten eine besondere betriebliche Behandlung (zum Beispiel manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit) erfordern. |
| Länge 200 Zentimeter, | |
| Länge plus größter nicht in Längsrichtung
gemessener Umfang zusammen maximal 360 Zentimeter |
| Länge 200 Zentimeter, | |
| Durchmesser 60 Zentimeter |