Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Kobera

1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.

2. Gewährleistungen
2.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen gerügt werden.
Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum
nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg
und Garantieurkunde mit vorgelegt werden.
2.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.

3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus
diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der
Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
3.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich
zu unterrichten.
3.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung
auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an.
Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche wieder auf den Kunden über.
3.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, soweit den Kaufgegenstand
ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

4. Schadenersatz
4.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er
20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es
eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall keinoder ein wesentlich niedrigerer Schaden
als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
4.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei
Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
4.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern
den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

5. Datensicherung
5.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern)
dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde
zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines
Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
5.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die
Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

6. Reparaturen
6.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde
dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
6.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung
oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins –
die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern,
dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
6.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach
einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt
sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach
für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig
und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der
Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
7.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.
7.3 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der
Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei
Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.